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Rürup Rente
Bei einer Rürup Rente bekommen Sie vom Staat Förderung für Ihre Altersvorsorge. Anders als bei Riester-Produkten muss man diese Förderung jedoch nicht beantragen, sondern man bekommt hier die Förderung indirekt über die Steuer zurück.
Steuersparmöglichkeit
Sie können, falls Sie ledig sind 20000,- EUR, und verheiratet 40000,- EUR zu Ihren sonstigen Möglichkeiten der Abschreibung zusätzlich (On Top) steuerlich geltend machen. Das angesparte Vermögen gilt nach dem Sozialgesetzbuch als nicht verwertbar, denn eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist nicht möglich. Das macht Ihr Geld pfändungs und HarzIV sicher.
Gerade für Selbstständige ist das eine sehr interessante Möglichkeit zusätzlich Steuern zu sparen.
Sie bekommen bei Rürup-Tarifen immer eine Rentenauszahlung und können keine Kapitalzahlung wählen.
Vorteile englischer Basis-/ Rürup Rente
- Die Rürup Rente (auch Basisrente) ist steuerlich absetzbar derzeit zu 68% (zu den normalen Vorsorgeaufwendungen dazu bis zu 20000,- / 40000,- EUR pro Jahr)
- Sie ist pfändungs- und Harz4 sicher.
- Sie bietet zusätzlich zu den Abschreibe-Möglichkeiten eine sehr hohe Rendite (Durchschnitt der vergangenen 20 Jahren 11,8% - Deutsche Konzerne erzielten eine Durchschnittsrendite von 5,4%)
- Sie können zu Ihrer laufenden monatlichen Beitragszahlung auch Einmalzahlungen steuergefördert in Ihre Rürup-Rente einzahlen. Jedes Jahr erneut.
- Die monatliche Rente wird bis an Ihr Lebensende bezahlt.
- Sie kann vererbt werden.
- Ihre eingezahlten Beiträge sind garantiert sicher vor Schwankungen an der Börse (garantierter Kapitalerhalt).
- Die von uns gemakelten Gesellschaften haben alle ein hervorragendes Rating bei den renommierten Rating-Agenturen weltweit und eine Größe, die mit der Allianz in Deutschland vergleichbar ist.
- Versicherte können ihre Vorsorge individuell ergänzen, zum Beispiel durch Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsvorsorge. Auch möglich ist der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung in Ihre Rürup Rente.
Steuerliche Behandlung der Rürup Rente
Die Beiträge werden schrittweise steuerfrei gestellt. Gleichzeitig steigt die Besteuerung der Renten aus einer privaten Rürup Rente in den Jahren an. Dabei gilt das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Im Jahr 2007 sind 54% der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang pro Jahr um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Basis-/ Rürup Rente voll steuerpflichtig.
Für wen ist die Basis-/ Rürup Rente geeignet?
Die Rürup Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen möchten. Aber sie ist auch interessant für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Absicherung.
Wie funktioniert die Basis-/ Rürup Rente ?
Eine Rürup Rente wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Versicherten können die Beiträge ratierlich, jährlich oder als Einmalbetrag zahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume stehen einer steuerlichen Förderung nicht entgegen, sofern dies vertraglich zugelassen ist. D.h., es besteht insoweit eine große Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten. Dabei kann der Vertrag als klassische Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden.
Wie sind die Voraussetzungen?
- Die monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden.
- Die erworbenen Rürup Renten dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein.
- Die Versicherten dürfen sich das angesparte Vorsorgekapital weder als Kapitalzahlung, noch in Teilbeträgen auszahlen lassen können. Sie müssen stattdessen eine monatliche, lebenslange Rente bekommen.
- Die Versicherungsansprüche dürfen zwar nicht vererbt werden, sie können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die Kinder des Anlegers / der Anlegerin abgesichert werden.
- Neben der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung kann in die Basis-/ Rürup Rente auch eine ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen werden.
Wie wird die Basis-/ Rürup Rente gefördert?
Die Beiträge zu einer Basis-/ Rürup Rente werden steuerlich gefördert. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hat der Steuerpflichtige auch noch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, dann ist auch dieser mit einzuschließen. Dabei gelten folgende Höchstbeträge: für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Diese „Berücksichtigungsquote“ beträgt im Jahr 2007 64%. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um 2% an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.
Für weitere Informationen rufen wir Sie gerne zurück. Nutzen Sie dafür unser Formular zum Angebot anfordern.
C 2007 by Britisch Invest - Ihr Experte für die englische Rürup Rente
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