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Freitag, 27. Februar 2009 - 18:01 Uhr
Basisrente
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist besonders lohnenswert für Selbstständige und Freiberufler. Diese unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und somit muss die Altersvorsorge bei Selbstständigen und Freiberuflern privat getroffen werden. Bei der Basisrente können sie, je nach ihren finanziellen Kapazitäten, ganz flexibel ihre Beiträge einzehlen. Dies erfolgt entweder Monatlich oder per Einmalzahlung am Jahresende. Die Beiträge für die Basisrente können steuerlich abgesetzt werden und sollte es der Fall sein, dass man auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, so kann diese, zusammen mit den Beiträgen für die Basisrente, zu sechzig Prozent von der Steuer abgesetzt werden.innerhalb der nächsten sechzehn Jahre steigt der Prozentsatz der Absetzbarkeit um jeweils zwei Prozent, was zur Folge hat, dass die Beiträge zur Basisrente dann voll von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Rentenzahlungen aus der Basisrente beginnen mit dem fünfundsechzigsten Lebensjahr und können bei entsprechend geringeren Leistungen auch schon mit sechzig Jahren in Anspruch genommen werden. Für Selbstständige ist die Basisrente momentan die einzige geförderte Form der <a href="http://www.britisch-invest.de">Altersvorsorge</a>. und bleibt selbst bei Langzeitarbeitslosigkeit unangetastet, selbst dann, wenn der Arbeitslose einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erwirkt und sein bestehendes Vermögen und Wertpapiere auflösen muss. Aus diesem Grund ist die Basisrente auch nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant, sondern auch für Arbeitnehmer die befürchten eines Tages von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein und / oder nach einer zusätzlichen Absicherung suchen um auch im Alter alle Versorgungslücken geschlossen zu halten. Sollte sich ein Arbeitnehmer kurz vor dem Renteneintritt befinden, kann er durch eine hohe Einmalzahlung noch schnell die Chancen der Basisrente nutzen und somit bereits zum Rentenalter eine Rente beziehen.
Montag, 23. Februar 2009 - 13:40 Uhr
Riester
Die Riester Rente hat ihren Namen von dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester. In dessen Amtszeit wurde das Altersvermögensgesetz beschlossen, das eine neuartige Förderung für die Altersvorsorge einführte.
Seit dem Jahre 2002 erhalten bestimmte Personengruppen, die einen Altersvorsorgevertrag abschließen, eine staatliche Förderung in Form von Zulagen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um Versicherungspflichtige der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamte handelt.
Gefördert werden nur Altersvorsorgeverträge, die eine lebenslange Rente vorsehen. Diese können als private Rentenversicherung oder betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse abgeschlossen werden. Ob die Voraussetzungen eines solchen geförderten Vertrages vorliegen, entscheidet eine besondere Zertifizierungsstelle.
Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Zulagen, die direkt auf den Rentenvertrag eingezahlt werden. Die Zulagen werden als Grundzulagen und Kinderzulagen gewährt. Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss der Versicherte 4% seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Bei der Berechnung des Höchstbetrages werden die Zulagen mitgerechnet.
Als Grundzulage wird ein jährlicher Betrag von 154 € gezahlt. Für jedes Kind, das Kindergeld bezieht, wird die Kinderzulage in Höhe von 185 € gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 € je Kind und Jahr.
Der Ehegatte kann ebenfalls die Grundzulage erhalten, wenn er einen entsprechenden Vertrag abschließt. Ist er selbst rentenversicherungspflichtig, muss er ebenfalls 4% seines Bruttoeinkommens einzahlen, um die Höchstförderung zu erreichen. Gehört er nicht zu dem rentenversicherungspflichtigen Personenkreis, kann er einen so genannten Null-Vertrag abschließen. Das bedeutet, er erhält die Grundzulage in Höhe von 154 €, ohne dass er selbst einen Euro einzahlt.
Die Kinderzulagen werden nur auf den Vertrag der Mutter eingezahlt. Durch übereinstimmende Erklärung kann die Zulage jedoch auf den Rentenvertrag des Vaters überwiesen werden.
Die Zulagen müssen bis spätestens zwei Jahre nach dem Beitragsjahr beantragt werden. Die Versicherungen senden ihren Versicherten einen solchen vorbereiteten Antrag zu. Der Antrag ist nur noch einmal zustellen. In den Folgejahren stellt die bevollmächtigte Gesellschaft den Antrag auf Zahlung der Zulage.
Hier ist ein Beispiel wie die Zulage berechnet wird: Ehemann Bruttojahreslohn = 32.000 €, Ehefrau ohne Einkommen, 2 Kinder davon eines 2008 geboren
Grundzulagen für beide Ehepartner = 2 x 154 € = 308 €
Kinderzulagen 185 und 300 € = 485 €
Gesamtförderung = 793 €
Höchstbetrag 4% vom Bruttolohn von 32.000 € = 1280 €
Die Differenz zwischen Höchstbetrag und Förderung
(1280 – 793) ist der zu zahlende Eigenanteil = 487 €
Dienstag, 17. Februar 2009 - 21:33 Uhr
Riester-Rente
Bei der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2001 wurde beschlossen, das Nettorentenniveau von 70 auf 67 Prozent abzusenken. Dadurch wurde die bereits vorhandene Rentenlücke weiter vergrößert, zum Ausgleich wurde dafür jedoch die Riester-Rente eingeführt. Sie trägt diesen Namen, weil sie vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Mit „Riester-Rente“ werden private Rentenversicherungsverträge bezeichnet, die durch staatliche Zulagen gefördert werden. Diese Zulagen werden direkt in den privaten Rentenversicherungsvertrag eingezahlt.
Die jährliche Förderung beträgt bei Singles maximal 154 Euro, bei Verheirateten maximal 308 Euro. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro bzw. sogar 300 Euro, wenn das Kind ab dem 1.1.2008 geboren wurde. Voraussetzung für die Kinderzulage ist jedoch, dass im Kalenderjahr zumindest für einen Monat Anspruch auf Kindergeld bestand.
Die volle staatliche Zulage wird nur gewährt, wenn jährlich mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Sparbeiträge eingezahlt werden. Wird weniger eingezahlt, gibt es eine anteilige Förderung. Allerdings werden die Eigenbeiträge und die staatliche Zulage zusammengezählt, so dass die Eigenleistung deutlich weniger als 4 % beträgt.
Empfehlenswert ist die Riester-Rente für alle, besonders aber für Geringverdiener. Denn sie müssen erheblich weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen aber die gleiche Förderung als Besserverdienende. So erhält ein Geringverdiener, der nur 60 Euro jährlich selbst in seinen Riester-Vertrag einzahlt, trotzdem 154 Euro vom Staat, bei Kindern sogar noch mehr.
Es empfiehlt sich daher, schon möglichst früh mit dem „Riestern“ anzufangen, um bis zur Rente eine möglichst hohe staatliche Zulage anzusammeln. Besonders schmackhaft macht es der Staat jungen Menschen, möglichst schon beim Berufsstart für das Alter vorzusorgen. Wer unter 25 Jahre alt ist und ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, erhält mit dem „Berufseinsteiger-Bonus“ eine zusätzliche Förderung von 200 Euro jährlich. Aufgrund dieser sehr hohen Förderung sollten Berufseinsteiger deshalb auf jeden Fall den Mindesteigenbeitrag in ihren Riester-Vertrag einzahlen, um kein Geld zu verschenken.
Sonntag, 15. Februar 2009 - 21:57 Uhr
Basisrente
Unter Basisrente wird eine freiwillige, bei privaten Versicherungsanstalten abgeschlossene Leibrentenversicherung verstanden, welche staatlich gefördert wird und der privaten Altersvorsorge dient. Die Basisrente existiert in dieser Form seit dem Jahr 2005 und bezeichnet eigentlich eine spezielle Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Beiträge an die Basisrente können entweder monatlich oder einmal zum Jahresende einbezahlt werden. Diese Beiträge können zurzeit um 66% steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, wobei dann ab dem Jahr 2025 die volle Basisrente abgesetzt werden kann Bei Alleinstehenden dürfen dabei maximal 20'000 Euro abgesetzt werden, Verheiratete dürfen insgesamt 40'000 Euro absetzen. Die Basisrente wird nach Erreichen des Rentenalters oder frühestens nach vollendetem 60. Lebensjahr ausbezahlt. Ansprüche aus der Basisrente dürfen weder im Ganzen noch in Teilen ausbezahlt werden sondern ausschliesslich zu monatlichen, lebenslang auszahlbaren Beträgen. Ansprüche aus Basisrenten sind nicht vererb-, kapitalisier-, veräusser- oder übertragbar. Oft kann allerdings ein Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden, welcher die Basisrente nach Ableben dem überlebenden Ehepartner zusagt. Zahlungen aus der Basisrente müssen versteuert werden. Zurzeit müssen 52% der bezogenen Beträge versteuert werden, der Rest gilt als Freibetrag. Dieser Prozentsatz wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 2% anwachsen. Danach wird der Prozentsatz jedes Jahr um 1% angehoben, bis dann im Jahr 2040 alle Bezüge aus der Basisrente versteuert werden müssen. Stirbt der Rentenbezüger vor Erreichen des Rentenalters, verfällt das gesamte eingezahlte Geld. Das gleiche gilt bei Tod nach Erreichen des Rentenalters. Ansprüche aus der Basisrente dürfen im Rahmen von Hinterbliebenenrenten und Zusatzversicherungen nur an Ehepartner und Kinder ausbezahlt werden. Desweiteren können Ansprüche aus der Basisrente nicht verpfändet werden. Die Basis-Rente wird nach dem Ökonomieprofessor Hans-Adalbert Rürup auch Rürup-Rente genannt. Die Basisrente ist kapitalgedeckt, d.h. die eingezahlten Beiträge werden für die individuelle Basisrente des Kunden aufgehoben und kommen nicht sofort wieder in den Umlauf.
Für Selbstständige ist die Basisrente eine interessante Möglichkeit für die Altersvorsorge, weil diese nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen und ihre Altersvorsorge dadurch nicht vollständig und genügend geregelt ist.
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen möchte, muss seine Basisrente nicht auflösen. Im Gegensatz zu Bank- und Wertschriftenguthaben bleibt der mit einer Basisrente einhergehende Vermögenswert bei Bezug von Arbeitslosengeld II unangetastet.
Freitag, 13. Februar 2009 - 08:34 Uhr
Rürup-Rente
Rürup Rente / Basisrente
Die Rürup Rente, viel wird darüber diskutiert, aber was bedeutet diese Anlage- und Vorsorgeform, was steckt dahinter und welche Möglichkeiten bietet diese Rürup- oder Basisrente? Bert Rürup, seines Zeichens Ökonom, hat seinen Namen für diesen besonderen Rentenversicherungsvertrag hergegeben.
Der Unterschied zu einer herkömmlichen Rentenversicherung besteht zum Einen im positiv zu sehenden Steuervorteil und zum Anderen darin, dass man als Kunde kein Kapitalwahlrecht genießt. Es ist nur eine lebenslange Verrentung möglich.
Rürup Rente ist aber nicht gleich Rürup Rente. So sollte man sich vor Abschluss eines solchen Vertrages, der ja über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen wird, sehr gut informieren, welche Art der Rürup Rente persönlich optimal ist.
Die Rürup- oder auch Basisrente auf Britisch ist eine Alternative, die viele Vorsorger als sehr interessant bezeichnen. Sie hat viele Vorteile, die für den Anleger profitabel sind. Der Steuerbonus von bis zu drei Monatsbeiträgen macht sich sehr positiv bemerkbar. Außerdem gibt es auch bei der Britschen Rürup Rente verschiedene Varianten, für die man sich als Kunde entscheiden kann. Man kann die aktienorientierte Anlageform (Generation Basic Performance Master) oder auch die Best Basic-Methode wählen.
Warum aber kann eine solche Britsche Rürup Rente so weitaus profitabler sein? Der wichtigste Punkt ist, dass in Großbritannien die gesamten Anlagegrundsätze komplett anders als in Deutschland aufgebaut sind. Allein diese Tatsache trägt dazu bei, dass man bei Abschluss einer britischen Rürup Rente den hohen Steuervorteil nutzen kann. Auch die Schlussbonuszahlung, die es in Deutschland so nicht gibt, das Wertglättungsverfahren und der hohe Aktienanteil machen die britische Rürup Rente so interessant und rentabel.